
Aufgrund des zeitlich heranrückenden Erstanwendungszeitpunktes des IFRS 9 zum 01. Januar 2018 sind Kreditinstitute, neben der Herausforderung der fristgerechten Umsetzung der neuen Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, zunehmend auch mit den überarbeiteten Offenlegungsanforderungen konfrontiert. Speziell aus der Überarbeitung des IFRS 7, der die Angaben zu Finanzinstrumenten regelt, ergeben sich sowohl neue als auch überarbeitete qualitative und quantitative Angabepflichten. Aber auch durch die Anpassung der EBA an den FINREPMeldungen resultiert ein erheblicher Anpassungsbedarf an den Meldetabellen. Aus beiden regulatorischen Anforderungen ergibt sich Anpassungsbedarf an den fachlichen und technischen Datenhaushalt.
INhalte des Whitepapers
- Fachlicher Kurzüberblick zum Standard IFRS 9
- Übergangszeit von IAS 39 auf IFRS 9
- Risikoberichterstattung nach IFRS 7 in Verbindung mit IFRS 9
- Weitere Auswirkungen auf die Regulatorik